mehrphasenausbildung

 

 

gesetzliche fristen:



klasse B:

die 2. ausbildungsphase besteht aus 3 stufen:

1. stufe:
2 bis 4 monate nach erwerb der lenkberechtigung - 1. perfektionsfahrt in der fahrschule

2. stufe:
3 bis 9 monate nach erwerb der lenkberechtigung - fahrsicherheitstraining und verkehrspsychologisches gruppengespräch

3. stufe:
6 bis 12 monate nach erwerb der lenkberechtigung - 2. perfektionsfahrt in der fahrschule

 

klasse L17:

es entfällt die 1. perfektionsfahrt.

 

klasse A:

1. stufe:
2 bis 12 monate nach erwerb der lenkberechtigung - fahrsicherheitstraining und verkehrspsychologisches gruppengespräch

2. stufe:
4 bis 14 monate nach erwerb der lenkberechtigung - perfektionsfahrt in der fahrschule

 

 das fahrsicherheitstraining kann bei folgenden institutionen absolviert werden:

Fahrsicherheitszentrum Innsbruck
Handlhofweg 81, 6020 Innsbruck
Telefon: 0512 379 502 32600
E-Mail: fahrtechnik.tirol@oeamtc.at

Driving Village Fahrtechnikcenter GmbH
Dollinger 59, 6464 Tarrenz
Telefon: 05412  61643
E-Mail: info@drivingvillage.at

Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH
Larchwald 361, 6210 Wiesing
Telefon: 0664 23 71 104
E-Mail: office@fahrsicherheit-wiesing.at

 

konsequenzen, wenn man die 2. ausbildungsphase nicht absolviert?

 nach 12 monaten (14 monate bei klasse A)  - brief von behörde (erinnerung, dass eine oder mehrere ausbildungstufen noch nicht absolviert wurden)

 weitere 4 monaten zeit - ansonsten probezeitverlängerung

 weitere 4 Monaten fristverlängerung - ansonsten führerscheinentzug

 

 downloadlink zur übersicht der mehrphasenausbildung